Betriebe, welche den Bedingungen der Störfallverordnung unterliegen, sind zur Erstellung von Einsatzplänen verpflichtet.
Neben diesen besonderen Objekten ist eine Einsatzplanung durch die Feuerwehr auch für weitere Objekte sinnvoll.
Durch die Erstellung von Einsatzplänen stehen den Einsatzkräften vorbereitete Unterlagen zur Verfügung, welche eine reibungslose Abwicklung eines Einsatzes ermöglichen.
Brandschutzmerkblatt
Brandschutzpläne/Flucht- und Rettungswegpläne/Feuerwehrpläne
Quelle: Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
Stand: Januar 2017